Publizistikförderung 2009: Antragstellung bei der KommAustria bis 31.3.2009 möglich Pressemitteilung vom 05.03.2009 Jedes Jahr zwischen 1. Jänner und 31. März kann für periodische Druckschriften bei der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) um eine Publizistikförderung gemäß dem Abschnitt II des Bundesgesetzes über die Förderung politischer Bildungsarbeit und Publizistik 1984 (Publizistikförderungsgesetz 1984) angesucht werden. Ziel dieser Förderung des Bundes ist die Erhaltung der Vielfalt und Vielzahl von periodischen Druckschriften. Zielgruppe der Förderung sind Zeitschriften, die mindestens viermal jährlich erscheinen und sich überwiegend mit politischen, kulturellen oder weltanschaulichen (religiösen) Themen beschäftigen. Die Förderungsvoraussetzungen sind aus dem Publizistikförderungsgesetz 1984 Abschnitt II und den Richtlinien des Beirats, die auf der Website der RTR-GmbH unter Publizistikförderung veröffentlicht sind, ersichtlich. Das Antragsformular für 2009 und weitere Informationen zur Erlangung der Publizistikförderung stehen ebenso auf der Website zur Verfügung. Bei der Höhe der Förderung werden u.a. der Umfang, die Auflage, die Ausstattung und die wirtschaftliche Lage einer periodischen Druckschrift berücksichtigt. Einreichfrist: Das Antragsformular und die geforderten Unterlagen können bis spätestens 31. März 2009 an die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria), Mariahilfer Straße 77-79, 1060 Wien, übermittelt werden.