Medientransparenzgesetz: KommAustria veröffentlicht gemeldete Daten des vierten Quartals 2019 Meldedaten online verfügbar ab dem 13. März 2020, 10.00 UhrPressemitteilung vom 12.03.2020 5.254 öffentliche Rechtsträger haben der KommAustria ihre Aufwendungen für Werbung und Informationsschaltungen in Medien sowie von Förderungen für Medieninhaber aus dem vierten Quartal 2019 bekannt gegeben. Dies entspricht einer Meldequote von 99,8 %. Meldepflichtig waren im vierten Quartal 2019 gemäß Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz (MedKF-TG, „Medientransparenzgesetz“) 5.262 Rechtsträger. 4.988 Rechtsträger bzw. 94,8 % waren ihrer Anzeigepflicht bereits während des regulären Meldezeitraums zwischen 01. und 15. Jänner 2020 nachgekommen, 266 Rechtsträger folgten innerhalb der ihnen eingeräumten, vierwöchigen Nachmeldefrist. Die von den Rechtsträgern gemeldeten Daten sind ab dem 13. März 2020, 10:00 Uhr, über die Website der RTR-GmbH als PDF-Datei unter https://www.rtr.at/de/m/veroeffentl_medkftg_daten abrufbar. Ergänzend stehen die Daten unter https://www.rtr.at/de/inf/RTROpenData als Open Data in Formaten zur Verfügung, die elektronisch weiterverarbeitet werden können.