Neues eGovernment-Service der RTR-GmbH: Schlichtungsanträge online einbringen

Pressemitteilung vom 02.10.2008

„Ab sofort kann man bei der Schlichtungsstelle der RTR-GmbH Schlichtungsanträge unter http://www.rtr.at/Schlichtungsstelle online einbringen“, gibt Dr. Georg Serentschy, Geschäftsführer der RTR-GmbH, das neue eGovernment-Service der Regulierungsbehörde bekannt. „Wir haben ein Web-Formular entwickelt, in das man die persönlichen Daten eintragen sowie die für ein Schlichtungsverfahren erforderlichen Dokumente einbinden kann. Den Konsumenten wird es damit möglich, uns ihre Anliegen rasch und unbürokratisch mitzuteilen.“

Neue Verfahrensrichtlinien: kürzer und verständlicher

Eine weitere Neuerung in der Streitschlichtung betrifft die Änderung der Verfahrensrichtlinien für Schlichtungsverfahren. Ab sofort ist die Verwendung des standardisierten Formulars vorgesehen. Es kann online abgeschickt werden oder nach wie vor per Fax oder Post der Regulierungsbehörde übermittelt werden. Der Sachverhalt darf hinkünftig nicht länger als ein Jahr zurückliegen.

Beschwerden zu Mehrwertdiensten werden noch intensiver geprüft

Positiv für Konsumenten ist die Erweiterung des Prüfungsmaßstabs bei Mehrwertdiensten. Wurden Rechnungseinsprüche, die Mehrwertdienste betrafen, bisher nur auf technische und rechnerische sowie telekommunikationsrechtliche Richtigkeit überprüft, so werden ab sofort auch inhaltliche Einwendungsgründe geprüft. Das betrifft beispielsweise die Inanspruchnahme durch Dritte.

Neu geregelt wurde überdies die Mitwirkungspflicht der Nutzer. Wenn trotz Urgenz durch die Schlichtungsstelle innerhalb einer angemessenen Frist Fragen der Schlichtungsstelle nicht beantwortet oder Unterlagen nicht geliefert werden, wird das Verfahren beendet.

In Zukunft ist auch obligatorisch vorgesehen, dass der betroffene Nutzer selbst eine erste, für ihn akzeptable Lösungsmöglichkeit vorschlägt. Sinn dieser Bestimmung ist die Fokussierung auf eine frühzeitige einvernehmliche Lösung zwischen Nutzer und Betreiber. „In vielen Fällen wollten die Nutzer nur eine ‚Entschuldigung’ oder eine kleine Anerkennung, beispielsweise in Höhe von 5 Euro. In solchen Verfahren kann man auf eine rasche Einigung hoffen“, erläutert Serentschy diesen Punkt der Verfahrensrichtlinien. „Ein Anliegen war uns weiters, die bestehenden Verfahrensrichtlinien zu entschlacken und zu kürzen, weg vom ‚Juristen-un-deutsch’ hin zu einer leicht verständlichen Sprache“, nennt Serentschy eine weitere Verbesserung.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der RTR-GmbH unter http://www.rtr.at/de/tk/KonsumentenService. Das Webformular für das Schlichtungsverfahren ist unter http://www.rtr.at/webformular abrufbar.