Novelle der Telekommunikationsmärkteverordnung: Endkundenmarkt „Festnetztelefonie für Geschäftskunden“ weiterhin unter Beobachtung

Pressemitteilung vom 02.04.2009

Mit heutigem Tag tritt eine Novelle zur Telekommunikationsmärkte­verordnung 2008 (TKMV 2008) in Kraft, die als zehnten gegebenenfalls der sektorspezifischen Regulierung unterliegenden Markt den Markt „Gespräche für Nichtprivatkunden über das öffentliche Telefonnetz an festen Standorten (Endkundenmarkt)“ enthält. „Bereits 2007, im Zuge des letzten Marktanalyseverfahrens, wurde festgestellt, dass die Telekom Austria auf dem Geschäftskundenmarkt für Festnetztelefonie über beträchtliche Marktmacht verfügte und damit kein effektiver Wettbewerb herrschte. Da sich unseres Erachtens auf diesem Markt nach wie vor die Situation nicht gebessert hat, war es notwendig, diesen Markt erneut in die Märkteverordnung aufzunehmen“, erläutert Dr. Georg Serentschy, Geschäftsführer der RTR-GmbH für den Fachbereich Telekommunikation, den Hintergrund für die Novellierung der Verordnung.

Die TKMV 2008 ist die rechtliche Basis für die Telekom-Control-Kommission, um Marktanalyseverfahren auf den dort bestimmten Märkten durchführen zu können. Die Telekom-Control-Kommission wird zeitnah zum In-Kraft-Treten der Verordnung ein Marktanalyseverfahren – wieder unter Einbeziehung von rund 530 in Österreich tätigen Marktteilnehmern – einleiten. Sollte sich im Zuge dieses Verfahrens herausstellen, dass ein Unternehmen über beträchtliche Marktmacht verfügt, so wird die Telekom-Control-Kommission gemäß den gesetzlichen Bestimmungen dem Marktbeherrscher Maßnahmen zur Sicherstellung des Wettbewerbs bzw. zur Verhinderung des Ausübens von Marktmacht auferlegen.

Die Novelle zur TKMV 2008 ist auch auf der Website der RTR-GmbH unter dem nachfolgendem Link abrufbar:

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