FERNSEHFONDS AUSTRIA setzt neue Förderrichtlinien mit 1. Oktober in Kraft Pressemitteilung vom 01.10.2015 Nach einer eingehenden Evaluierung der bestehenden Förderrichtlinien und einer intensiven Begutachtung des neuen Richtlinienentwurfs durch die Filmwirtschaft und die Rundfunkanstalten sowie nach Befassung des Fachbeirates des FERNSEHFONDS AUSTRIA treten mit heutigem Tag die neuen Förderrichtlinien des FERNSEHFONDS AUSTRIA in Kraft. „Mit diesem neuen Regelwerk ist uns ein Balanceakt gelungen. Es wurden sowohl die Interessen der Produzenten als auch der Rundfunkanstalten bestmöglich berücksichtigt mit dem Ziel, die österreichische Filmwirtschaft zu stärken“, sagt Dr. Alfred Grinschgl, Geschäftsführer der RTR für den Fachbereich Medien und verantwortlich für den FERNSEHFONDS AUSTRIA, zu den neuen Förderrichtlinien. Wesentlich: neue Lizenzzeiten für Fernsehveranstalter Lagen bisher die TV-Rechte für Spielfilme und Dokumentationen sieben Jahre lang und für Serien zehn Jahre lang bei den Fernsehveranstaltern, beträgt nun die Lizenzzeit für einteilige Produktionen fünf Jahre und für mehrteilige Produktionen höchstens sieben Jahre. Dies ist für Produktionen mit eher geringen Finanzierungsanteilen der Fernsehveranstalter vorgesehen. Für Produktionen, an denen ein Fernsehveranstalter mit mindestens 55 % beteiligt ist oder zwei oder mehrere Fernsehveranstalter mindestens 60 % des Gesamtproduktionsvolumens übernehmen, bleibt die siebenjährige Lizenzzeit für Fernsehfilme und Dokumentationen sowie eine zehnjährige Lizenzzeit für Serien bestehen. „Die Lizenzzeit ist daher zwar nicht einheitlich, aber wir haben damit einen Fuß für weitere, dahingehende Entwicklungen in die Tür gestellt“, kommentiert Dr. Alfred Grinschgl die Bestimmungen. Zahlreiche Verbesserungen zur Stärkung der Produzenten „Viele neue Bestimmungen der Förderrichtlinien zielen auf die Stärkung der Produzenten ab. So gehen die Online-Verwertungsrechte der Produktionen schon früher zu 100 % auf Produzenten über als bisher. Weiters werden die Ausschnittrechte der Fernsehveranstalter von fünf auf drei Minuten gekürzt“, hebt Grinschgl weitere Neuerungen hervor. Um die Wertschöpfung in Österreich zu erhöhen, soll hinkünftig mindestens das 1,6-Fache der Fördersumme in Österreich ausgegeben werden.„Das neue Regelwerk gilt ab sofort bis 31. Dezember 2018. Sollte sich allerdings bereits früher ein Modifizierungsbedarf ergeben, können wir die Richtlinien jederzeit wieder einem Review unterziehen. Zur Anwendung kommen sie erstmals beim 1. Antragstermin des kommenden Jahres, da die für heuer zur Verfügung stehenden Fondsmittel bereits vergeben sind“, informiert Grinschgl abschließend. Über den FERNSEHFONDS AUSTRIA Der FERNSEHFONDS AUSTRIA, eingerichtet bei der RTR, ist die größte Förderstelle für Fernsehproduktionen in Österreich. Gefördert wird die Herstellung von Fernsehfilmen, -serien und -dokumentationen mit einem klar erkennbaren wirtschaftlichen Österreichbezug von Produktionsunternehmen mit einer Betriebsstätte oder Zweigniederlassung in Österreich. Das jährlich von der Bundesregierung zur Verfügung gestellte Budget beträgt 13,5 Mio. Euro. Weitere Informationen über den FERNSEHFONDS AUSTRIA sind unter dem Link www.fernsehfonds.at abrufbar. Nachstehend finden Sie die im Rahmen der Pressekonferenz am 1. Oktober 2015 präsentierten bzw. zur Verfügung gestellten Unterlagen sowie den Link zu den neuen Richtlinien. LinksRichtlinien über die Gewährung von Mitteln aus dem FERNSEHFONDS AUSTRIADownloadsPraesentation_Pressekonferenz_FERNSEHFONDS_AUSTRIA_01102015 (PDF, 117kB)Projektbeschreibungen_gefoerderte_Produktionen_2015 (PDF, 129kB)FERNSEHFONDS_AUSTRIA_Inserat_Altes_Geld (PDF, 2462.2kB)