Einhaltung der Bekanntgabepflichten im 4. Quartal 2019

Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 1 MedKF-TG für das 4. Quartal 2019

Untenstehend finden Sie die von der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) veröffentliche Liste betreffend die Einhaltung der Meldeverpflichtungen („Ampelliste”) für das 4. Quartal 2019 zum Download.

Rechtsträger, die innerhalb der regulären 15-tägigen Meldephase ihrer Meldeverpflichtung nicht nachgekommen sind, wurden rot markiert. Die Einhaltung der Bekanntgabeverpflichtung wird durch eine grüne Markierung dargestellt.

Die Daten sind im PDF-Format abrufbar.

Ergänzend stehen die Daten in elektronisch weiterverarbeitbaren Formaten (xlsx,csv, xml, json) bzw. zum Abruf über eine Schnittstelle als Open Data zur Verfügung.

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