Rundfunk-Richtsatzverordnung 2019 (RRV 2019) der KommAustria
Die Rundfunk-Richtsatzverordnung 2019 (RRV 2019) wurde gemäß § 135 Abs. 2 TKG 2003 am 21.06.2019 im BGBl II Nr. 164/2019 kundgemacht und tritt mit 01.08.2019 in Kraft.
Die Verordnung legt gemäß § 7 TKG 2003 den bundesweit einheitlichen Richtsatz zur einmaligen Abgeltung der Nutzung von durch Recht gesicherten Leitungen oder Anlagen auch für die Errichtung, den Betrieb, die Erweiterung oder die Erneuerung von Kommunikationslinien durch deren Inhaber für jene Angebote oder Nachfragen, die ab In-Kraft-Treten dieser Verordnung gelegt oder gestellt werden, mit EUR 2,74 pro Kabellaufmeter fest.
Die Verordnung kann im Bundesgesetzblatt abgerufen werden.
Die Erläuterungen zur RRV 2014 werden nachfolgend zum Download bereitgestellt.
Parallel dazu wurde auch die Telekom-Richtsatzverordnung 2019 (TRV 2019) der RTR-GmbH erlassen.