Zugangsberechtigungssysteme- und Interoperabilitätsverordnung (ZIV)
Am 19.03.2004 tritt die Zugangsberechtigungssysteme- und Interoperabilitätsverordnung (ZIV) der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) in Kraft. Die Verordnung wird durch Auflage zur Einsicht bei der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH) kundgemacht. Sie liegt samt erläuternden Bemerkungen in den Räumlichkeiten der RTR-GmbH, Mariahilfer Straße 77 - 79, A-1060 Wien, Mo - Do, 8:00 - 17:00, Fr 8:00 - 14:00 zur Einsichtnahme auf.
Die Zugangsberechtigungssysteme- und Interoperabilitätsverordnung (ZIV) wird weiters nachfolgend mit den Erläuterungen zum Download bereitgestellt.
Diese Verordnung legt auf Grundlage von § 27b Abs. 1 und § 27c Privatfernsehgesetz (PrTV-G), BGBl. I Nr. 84/2001 idF BGBl. I Nr. 169/2004, und § 16 Abs. 3 und 5 Telekommunikationsgesetz 2003 (TKG 2003), BGBl. I Nr. 70/2003 idF BGBl. I Nr. 178/2004, in Umsetzung europarechtlicher Vorgaben eine Reihe von Bedingungen bei der Zur-Verfügung-Stellung von Zugangsberechtigungssystemen (insbesondere Verschlüsselungssystemen im Rundfunk) sowie für die Interoperabilität von Fernsehgeräten und –diensten fest, die insbesondere eine unbehinderte Ausstrahlung von digitalem Fernsehen und eine breitestmögliche Auswahl von Programmen für die Zuseher ermöglichen sollen.