Schwellenwertverordnung Rundfunk 2005 (SVO-RF 2005)

Am 19.03.2005 tritt die Schwellenwertverordnung Rundfunk 2005 (SVO-RF 2005) der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) in Kraft. Die Verordnung wird durch Auflage zur Einsicht bei der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH) kundgemacht. Sie liegt samt erläuternden Bemerkungen in den Räumlichkeiten der RTR-GmbH, Mariahilfer Straße 77 - 79, A-1060 Wien, Mo - Do, 8:00 - 17:00, Fr 8:00 - 14:00 zur Einsichtnahme auf.
Die Schwellenwertverordnung Rundfunk 2005 (SVO-RF 2005) wird weiters nachfolgend mit den Erläuterungen zum Download bereitgestellt.

Die Verordnung legt auf Grund des § 10 Abs. 5 KommAustria-Gesetz (KOG), BGBl. I Nr. 32/2001 idF BGBl. I Nr. 3/2005, für das Jahr 2005 eine Umsatzgrenze fest, bei deren Unterschreitung durch einen Beitragspflichtigen dessen Umsätze nicht bei der Berechnung des branchenspezifischen Gesamtumsatzes für die Berechnung der Finanzierungsbeiträge berücksichtigt werden.

Hinweis: Diese Verordnung ist mit 25.05.2005 auf Grund der 2. Schwellenwertverordnung Rundfunk 2005 (2. SVO-RF 2005) der KommAustria vom 20.05.2005 außer Kraft getreten.

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