Richtsatzverordnung (R-VO) der KommAustria

Am 20.02.2004 tritt die Richtsatzverordnung (R-VO) der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) in Kraft. Die Verordnung wird gemäß § 135 Abs. 2 TKG 2003 am 16.02.2004 durch Auflage zur Einsicht bei der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH) kundgemacht. Sie liegt samt erläuternden Bemerkungen in den Räumlichkeiten der RTR-GmbH, Mariahilfer Straße 77 - 79, A-1060 Wien, Mo - Do, 8:00 - 17:00, Fr 8:00 - 14:00 zur Einsichtnahme auf.

Gemäß § 135 Abs. 3 TKG 2003 sind Informationen, die nach den Bestimmungen des TKG 2003 durch die Regulierungsbehörde zu veröffentlichen sind, jedenfalls auch in die Website der Regulierungsbehörde aufzunehmen. Die Richtsatzverordnung (R-VO) wird daher nachfolgend samt den erläuternden Bemerkungen zum Download bereitgestellt.

Die Verordnung legt den bundesweit einheitlichen Richtsatz zur einmaligen Abgeltung der Nutzung von durch Recht gesicherten Leitungen oder Anlagen auch für die Errichtung, den Betrieb, die Erweiterung oder die Erneuerung von Kommunikationslinien durch deren Inhaber gemäß § 7 TKG 2003 für jene Angebote oder Nachfragen, die ab In-Kraft-Treten dieser Verordnung gelegt oder gestellt werden mit EUR 2,07 pro Kabellaufmeter fest.

Parallel dazu wurde auch die Richtsatzverordnung der RTR-GmbH erlassen.

 

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