MUX-Auswahlgrundsätzeverordnung 2007 (MUX-AG-V 2007)
Mit der "11. Verordnung der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) zur näheren Festlegung der Auswahlgrundsätze für die Erteilung von terrestrischen Multiplex-Zulassungen 2007 (MUX-Auswahlgrundsätzeverordnung 2007 – MUX-AG-V 2007)" vom 12.09.2007 werden gemäß § 24 Abs. 2 und 3 sowie § 25a Abs. 3 Privatfernsehgesetz die Auswahlgrundsätze sowie die erforderlichen Unterlagen zur Glaubhaftmachung der finanziellen Voraussetzungen für die Multiplex-Ausschreibungen vom 12.09.2007 (MUX C lokal und regional sowie MUX D mobil) festgelegt.
Die Verordnung wurde am 14.09.2007 gemeinsam mit den genannten Multiplex-Ausschreibungen im "Amtsblatt zur Wiener Zeitung" kundgemacht. Darüber hinaus steht sie nachfolgend gemeinsam mit den Erläuterungen zum Download bereit.