MUX-Auswahlgrundsätzeverordnung 2005 (MUX-AG-V 2005)
Mit der "7. Verordnung der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) zur näheren Festlegung der Auswahlgrundsätze für die Erteilung einer terrestrischen Multiplex-Zulassung 2005 (MUX-Auswahlgrundsätzeverordnung 2005 – MUX-AG-V 2005)" vom 10.05.2005 werden gemäß § 24 Abs. 2 und 3 Privatfernsehgesetz die Auswahlgrundsätze sowie die erforderlichen Unterlagen zur Glaubhaftmachung der finanziellen Voraussetzungen für die Multiplex-Ausschreibung vom 10.05.2005 festgelegt.
Die Verordnung wurde am 13.05.2005 gemeinsam mit der Multiplex-Ausschreibung im "Amtsblatt zur Wiener Zeitung" kundgemacht. Darüber hinaus steht sie nachfolgend gemeinsam mit den Erläuterungen zum Download bereit.