MUX-Auswahlgrundsätzeverordnung 2014 (MUX-AG-V 2014)
Mit der "17. Verordnung der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) zur näheren Festlegung der Auswahlgrundsätze für die Erteilung der terrestrischen Multiplex-Zulassung MUX A/B für digitales Fernsehen 2014 (MUX-Auswahlgrundsätzeverordnung 2014 – MUX-AG-V 2014)" vom 13.08.2014 werden gemäß § 24 Abs. 3 Audiovisuelle Mediendienstegesetz (AMD-G) die Auswahlgrundsätze sowie die erforderlichen Unterlagen zur Glaubhaftmachung der finanziellen Voraussetzungen für die Multiplex-Ausschreibung vom 21.08.2014 festgelegt.
Die Verordnung wurde am 21.08.2014 im "Amtsblatt zur Wiener Zeitung" kundgemacht. Darüber hinaus steht sie nachfolgend gemeinsam mit den Erläuterungen zum Download bereit.