Zulassung zur Veranstaltung und Verbreitung des digitalen Hörfunkprogramms "NJOY"

BehördeKommAustria
Datum02.04.2020
KategorieZulassungen
UnterkategorieProgrammzulassung Hörfunk digital
Parteien
FHW Fachhochschul-Studiengänge Betriebs- und Forschungseinrichtungen der Wiener Wirtschaft GmbH
GZKOA 4.730/20-004
Die KommAustria hat der FHW Radio und Forschung GmbH in Gründung gemäß § 3 Abs. 1 und 2 PrR-G die Zulassung zur Veranstaltung und Verbreitung eines digitalen Hörfunkprogramms über die der RTG Radio Technikum GmbH mit Bescheid der KommAustria vom 14.12.2017, KOA 4.530/17-005, zugeordnete Multiplex-Plattform für terrestrischen Hörfunk „MUX II – Wien“ für die Dauer von zehn Jahren erteilt.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

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