Zulassung zur Veranstaltung und Verbreitung des digitalen Hörfunkprogramms "RADIO RU"

BehördeKommAustria
Datum09.01.2020
KategorieZulassungen
UnterkategorieProgrammzulassung Hörfunk digital
Parteien
Radio RU GmbH
GZKOA 4.730/19-022
Die KommAustria hat der Radio RU GmbH gemäß § 3 Abs. 1 und 2 PrR-G die Zulassung zur Veranstaltung und Verbreitung eines digitalen Hörfunkprogramms über die der RTG Radio Technikum GmbH mit Bescheid der KommAustria vom 14.12.2017, KOA 4.530/17-005, zugeordnete Multiplex-Plattform für terrestrischen Hörfunk „MUX II – Wien“ für die Dauer von zehn Jahren erteilt.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

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