Zulassung zur Veranstaltung und Verbreitung des digitalen Hörfunkprogramms "radio klassik Stephansdom"

BehördeKommAustria
Datum12.08.2020
KategorieZulassungen
UnterkategorieProgrammzulassung Hörfunk digital
Parteien
Kirchliche Stiftung Radio Stephansdom
GZKOA 4.720/20-006
Die KommAustria hat der kirchlichen Stiftung Radio Stephansdom beginnend mit 25.08.2020 gemäß § 3 Abs. 1 und 2 PrR-G die Zulassung zur Veranstaltung und Verbreitung eines digitalen Hörfunkprogramms über die der ORS comm GmbH & Co KG mit Bescheid der KommAustria vom 02.08.2018, KOA 4.520/18-003, zugeordneten bundesweiten Multiplex-Plattform für terrestrischen Hörfunk „MUX I“ für die Dauer von zehn Jahren erteilt.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

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