Genehmigung einer Programmänderung

BehördeKommAustria
Datum20.05.2019
KategorieRechtsaufsicht
UnterkategorieProgrammänderungen
Parteien
ERF Medien Österreich GmbH
GZKOA 4.720/19-013
Die KommAustria hat der ERF Medien Österreich GmbH, Inhaberin der mit Bescheid der KommAustria vom 28.03.2018, KOA 4.730/18-020, erteilten Zulassung zur Verbreitung des digitalen Hörfunkprogramms „ERF Plus Österreich“ über die Multiplex-Plattform „MUX II – Wien“, gemäß § 6b Abs. 2 und 3 PrR-G die Verbreitung des Programms dahingehend genehmigt, dass beginnend mit 28.05.2019 das Programm „ERF Plus Österreich“ im Standard DAB+ anstelle der o.g. Multiplex-Plattform über die der ORS comm GmbH & Co KG mit Bescheid der KommAustria vom 02.08.2018, KOA 4.520/18-003, zugeordnete Multiplex-Plattform für bundesweiten terrestrischen Hörfunk „MUX I“ verbreitet wird.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

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