Zulassung zur Veranstaltung und Verbreitung des digitalen Hörfunkprogramms "Klassik Radio"

BehördeKommAustria
Datum21.05.2019
KategorieZulassungen
UnterkategorieProgrammzulassung Hörfunk digital
Parteien
Klassik Radio GmbH
GZKOA 4.720/19-011
Die KommAustria hat der Klassik Radio Austria GmbH beginnend mit 28.05.2019 gemäß § 3 Abs. 1 und 2 PrR-G die Zulassung zur Veranstaltung und Verbreitung des digitalen Hörfunkprogramms „Klassik Radio“ über die der ORS comm GmbH & Co KG mit Bescheid der KommAustria vom 02.08.2018, KOA 4.520/18-003, zugeordneten bundesweiten Multiplex-Plattform für terrestrischen Hörfunk „MUX I“ für die Dauer von zehn Jahren erteilt.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Gegen diesen Bescheid wurde Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht erhoben.

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