Zulassung zur Veranstaltung und Verbreitung des digitalen Hörfunkprogramms "Klassik Radio"
Behörde | KommAustria |
Datum | 21.05.2019 |
Kategorie | Zulassungen |
Unterkategorie | Programmzulassung Hörfunk digital |
Parteien | Klassik Radio GmbH |
GZ | KOA 4.720/19-011 |
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Gegen diesen Bescheid wurde Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht erhoben.