Genehmigung einer Programmänderung

BehördeKommAustria
Datum17.04.2019
KategorieRechtsaufsicht
UnterkategorieProgrammänderungen
Parteien
RTG Radio Technikum GmbH
GZKOA 4.720/19-008
Die KommAustria hat der RTG Radio Technikum GmbH, Inhaberin der mit Bescheid der KommAustria vom 26.03.2018, KOA 4.730/18-016, erteilten Zulassung zur Verbreitung des digitalen Hörfunkprogramms „Technikum ONE“ über die Multiplex-Plattform „MUX II – Wien“, gemäß § 6b Abs. 2 und 3 PrR-G die Verbreitung des Programms dahingehend genehmigt, dass beginnend mit 28.05.2019 das Programm „Technikum ONE“ im Standard DAB+ anstelle der o.g. Multiplex-Plattform über die der ORS comm GmbH & Co KG mit Bescheid der KommAustria vom 02.08.2018, KOA 4.520/18-003, zugeordnete Multiplex-Plattform für bundesweiten terrestrischen Hörfunk „MUX I“ verbreitet wird.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

Downloads