digitale terrestrische Programmzulassung für das Hörfunkprogramm "Radio 88,6"

BehördeKommAustria
Datum22.11.2018
KategorieZulassungen
UnterkategorieProgrammzulassung Hörfunk digital
Parteien
Radio Eins Privatradio Gesellschaft m.b.H.
GZKOA 4.720/18-016
Der Radio Eins Privatradio Gesellschaft m.b.H.wird beginnend mit 03.04.2019 gemäß § 3 Abs. 1 und 2 PrR-G die Zulassung zur Veranstaltung und Verbreitung des digitalen Hörfunkprogramms „Radio 88.6“ über die der ORS comm GmbH & Co KG mit Bescheid der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) vom 02.08.2018, KOA 4.520/18-003, zugeordnete Multiplex-Plattform für terrestrischen Hörfunk „MUX I“ für die Dauer von zehn Jahren erteilt.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

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