Programmzulassung für das Fernsehprogramm „KRONE TV“

BehördeKommAustria
Datum23.04.2020
KategorieZulassungen
UnterkategorieProgrammzulassung Fernsehen digital
Parteien
Krone Multimedia GesmbH & Co KG
GZKOA 4.431/20-003
Die KommAustria hat der Krone Multimedia Gesellschaft m.b.H. & Co. KG. gemäß § 5 Abs. 1, 2 und 3 AMD-G die Zulassung zur Veranstaltung des über die der ORS comm GmbH & Co KG mit Bescheid der KommAustria vom 17.10.2012, KOA 4.231/12-001, zugeordnete Multiplex-Plattform für terrestrischen Rundfunk „MUX C – Wien“ verbreiteten Fernsehprogramms „KRONE TV“ für die Dauer von zehn Jahren erteilt.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

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