Programmzulassung für das Fernsehprogramm "Oberland TV"

BehördeKommAustria
Datum17.10.2019
KategorieZulassungen
UnterkategorieProgrammzulassung Fernsehen digital
Parteien
Manfred Siegl
GZKOA 4.426/19-003
Die KommAustria hat Manfred Siegl gemäß § 5 Abs. 1, 2 und 3 AMD-G die Zulassung zur Veranstaltung und Verbreitung des digitalen Fernsehprogramms „Oberland TV“ über die der Digitale Video Broadcast – Tiroler Oberland (DVB-T) GmbH mit Bescheid der KommAustria vom 09.11.2018, KOA 4.226/18-005, zugeordnete Multiplex-Plattform für terrestrischen Rundfunk („MUX C – Tiroler Oberland“) für die Dauer von zehn Jahren erteilt.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

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