Programmzulassung für das Fernsehprogramm "RE / eins – Das Außerfernsehen"

BehördeKommAustria
Datum03.10.2019
KategorieZulassungen
UnterkategorieProgrammzulassung Fernsehen digital
Parteien
4M Digital Media OG
GZKOA 4.425/19-009
Die KommAustria hat der 4M Digital Media OG gemäß § 5 Abs. 1, 2 und 3 AMD-G die Zulassung zur Veranstaltung und Verbreitung des digitalen Fernsehprogramms „RE / eins – Das Außerfernsehen“ über die Multiplex-Plattform „MUX C – Region Außerfern“ der Telenet Systems GmbH (Bescheid der KommAustria vom 07.03.2019, KOA 4.225/19-003) für die Dauer von zehn Jahren ab 09.10.2019 erteilt.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

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