Programmzulassung für das Fernsehprogramm "RE / eins – Das Außerfernsehen"
Behörde | KommAustria |
Datum | 03.10.2019 |
Kategorie | Zulassungen |
Unterkategorie | Programmzulassung Fernsehen digital |
Parteien | 4M Digital Media OG |
GZ | KOA 4.425/19-009 |
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.