Genehmigung einer Programmänderung

BehördeKommAustria
Datum02.04.2020
KategorieRechtsaufsicht
UnterkategorieProgrammänderungen
Parteien
ATV Aichfeld Film- und Videoproduktion GmbH
GZKOA 4.422/20-003
Die KommAustria hat über Anzeige der ATV Aichfeld Film- und Videoproduktion GmbH, Inhaberin der mit Bescheid der KommAustria vom 28.11.2019, KOA 4.422/19-010, erteilten Zulassung zur Veranstaltung des digitalen terrestrischen Fernsehprogramms „ATV – Das Magazin“ über die ihr mit Bescheid der KommAustria vom 09.11.2018, KOA 4.222/18-006, zugeordnete Multiplex-Plattform für terrestrischen Rundfunk „MUX C – Region Mur-, Mürztal Kanal 21“, gemäß § 6 Abs. 1 und 3 AMD-G die Änderung der Programmgattung dahingehend genehmigt, dass die Programmbeschreibung wie folgt lautet:

Das Programm „ATV – Das Magazin“ besteht aus einem eigengestalteten, regionalen Wochenmagazin mit Berichten zu aktuellen, lokalen Themen aus verschiedenen Bereichen aus der Region des Aichfelds mit einer Dauer von rund 40 Minuten. Weiters wird eine 20 bis 60-minütige Teleshoppingsendung ausgestrahlt. Das Programm wird ein Mal pro Woche produziert und eine Woche lang durchgängig in Rotation unverschlüsselt ausgestrahlt.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

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