Bewilligung der Weiterverbreitung des Fernsehprogramms "FREIZEITFERNSEHEN"
| Behörde | KommAustria |
| Datum | 27.11.2018 |
| Kategorie | Zulassungen |
| Unterkategorie | Programmzulassung Fernsehen digital |
Parteien | Bad Kleinkirchheimer SAT-Kabelfernsehen GmbH |
| GZ | KOA 4.418/18-004 |
weiterverbreitet wird.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
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