Bewilligung der Weiterverbreitung des Fernsehprogramms "FREIZEITFERNSEHEN"

BehördeKommAustria
Datum27.11.2018
KategorieZulassungen
UnterkategorieProgrammzulassung Fernsehen digital
Parteien
Bad Kleinkirchheimer SAT-Kabelfernsehen GmbH
GZKOA 4.418/18-004
Über Anzeige der Bad Kleinkirchheimer SAT-Kabelfernsehen GmbH, Inhaberin der mit Bescheid der KommAustria vom 18.05.2016, KOA 4.418/16-003, erteilten Zulassung zur Verbreitung des digitalen Fernsehprogramms „FREIZEITFERNSEHEN“, wird gemäß § 6 Abs. 2 und 3 AMD-G die Verbreitung des Programms dahingehend geändert und genehmigt, dass das Programm „FREIZEITFERNSEHEN“ beginnend mit 02.12.2018 in SD über die Multiplex-Plattform „MUX C – Kärnten“ der Bad Kleinkirchheimer SAT-Kabelfernsehen GmbH (Bescheid der KommAustria vom 27.11.2018, KOA 4.218/18-007)
weiterverbreitet wird.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

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