Bewilligung der Weiterverbreitung des Fernsehprogramms "FREIZEITFERNSEHEN"
Behörde | KommAustria |
Datum | 27.11.2018 |
Kategorie | Zulassungen |
Unterkategorie | Programmzulassung Fernsehen digital |
Parteien | Bad Kleinkirchheimer SAT-Kabelfernsehen GmbH |
GZ | KOA 4.418/18-004 |
weiterverbreitet wird.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.