Programmzulassung für das Fernsehprogramm "RTV"

BehördeKommAustria
Datum12.12.2019
KategorieZulassungen
UnterkategorieProgrammzulassung Fernsehen digital
Parteien
RTV Regionalfernsehen e.U.
GZKOA 4.415/19-003
Die KommAustria hat der RTV Regionalfernsehen e.U. gemäß § 5 Abs. 1, 2 und 3 AMD-G die Zulassung zur Veranstaltung und Verbreitung des digitalen Fernsehprogramms „RTV“ über die der ORS comm GmbH & Co KG mit Bescheid der KommAustria vom 09.11.2018, KOA 4.215/18-007, zugeordnete Multiplex-Plattform für terrestrischen Rundfunk „MUX C – Großraum Linz“ für die Dauer von zehn Jahren ab 17.12.2019 erteilt.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

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