Genehmigung der Weiterverbreitung des Programms „Schau TV“
Behörde | KommAustria |
Datum | 20.12.2018 |
Kategorie | Zulassungen |
Unterkategorie | Programmzulassung Fernsehen digital |
Parteien | schau media Wien GmbH |
GZ | KOA 4.415/18-021 |
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.