Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb von Funkanlagen MUX D

BehördeKommAustria
Datum13.03.2020
KategorieFrequenzen
Unterkategoriefernmelderechtliche Bewilligung/Änderung
Parteien
ORS comm GmbH & Co KG
GZKOA 4.255/20-006
Die KommAustria hat der ORS comm GmbH & Co KG gemäß § 74 Abs. 1 iVm § 81 Abs. 2a TKG 2003 iVm § 25 Abs. 3 AMD-G im Rahmen der Bewilligung zur Verbreitung von Rundfunk (Programme und Zusatzdienste über die Multiplex-Plattform „MUX D“ gemäß dem Bescheid der KommAustria vom 28.03.2013, KOA 4.255/13-001) die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der im Bescheid angeführten Funkanlagen erteilt.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

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