Weiterverbreitung des Programms "ProSieben MAXX Austria"

BehördeKommAustria
Datum13.08.2015
KategorieZulassungen
UnterkategorieProgrammzulassung Fernsehen digital
Parteien
ProSiebenSat.1 PULS4 GmbH
GZKOA 4.233/15-012
Über Anzeige der ProSiebenSat.1 PULS 4 GmbH (FN 167897 h beim Handelsgericht Wien), Inhaberin einer mit Bescheid der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) vom 11.07.2014, KOA 2.135/14-014, erteilten Zulassung zur Veranstaltung des Fernsehprogramms „ProSieben MAXX Austria“ wird gemäß § 6 Abs. 2 und 3 Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz (AMD-G), die Verbreitung des Programms dahingehend genehmigt, dass das Programm „ProSieben MAXX Austria“ über folgende Multiplex-Plattform weiterverbreitet wird:

  • in SD-Qualität im Standard DVB-T2 über die der Österreichischen Rundfunksender GmbH & Co KG mit Bescheid der KommAustria vom 17.10.2012, KOA 4.233/12-001, zugeordnete Multiplex-Plattform für terrestrischen Rundfunk „MUX C Unterinntal und Wipptal“."

Der Bescheid ist rechtskräftig.

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