Rechtsverletzung wegen verspäteter Anzeige von Eigentumsänderungen (aktualisiert am 03.06.2020)
Behörde | KommAustria |
Datum | 11.02.2020 |
Kategorie | Rechtsverletzungen |
Unterkategorie | Amtswegige Feststellung von Rechtsverletzungen |
Parteien | SAT.1 Privatrundfunk und Programmgesellschaft m.b.H. |
GZ | KOA 2.300/20-005 |
Gegen diesen Bescheid wurde Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht erhoben.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.