Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G

BehördeKommAustria
Datum04.04.2018
KategorieRechtsverletzungen
UnterkategorieVerwaltungsstrafverfahren
Parteien
anonymisiert
GZKOA 2.250/18-002
Der Beschuldigte hat als Geschäftsführer der R9 Regional TV Austria GmbH und somit als gemäß § 9 Abs. 1 VStG nach außen hin für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften verantwortliches Organ der R9 Regional TV Austria GmbH zu verantworten, dass im von der R9 Regional TV Austria GmbH veranstalteten Satellitenfernsehprogramm „R9 Österreich“ am 30.12.2016 im Rahmen der von ca. 20:30:04 Uhr bis ca. 20:39:36 Uhr ausgestrahlten Sendung „Die Besten Tirols“ Schleichwerbung ausgestrahlt wurde.
Tatort: Renngasse 5/3, 1010 Wien

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.

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