Genehmigung einer Programmänderung

BehördeKommAustria
Datum10.07.2019
KategorieRechtsaufsicht
UnterkategorieProgrammänderungen
Parteien
schau media GmbH
GZKOA 2.150/19-011
Die KommAustria hat über Anzeige der schau media Wien GmbH, Inhaberin der mit Bescheid der KommAustria vom 05.05.2017, KOA 2.135/17-003, erteilten Zulassung zur Veranstaltung des digitalen Fernsehprogramms „Schau TV“ über den Satelliten ASTRA 1KR, 19,2° Ost, Transponder 3, Frequenz 11.244 MHz, gemäß § 6 Abs. 1 und 3 AMD-G die Änderung des Programms genehmigt.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

Downloads