Änderung der Eigentumsverhältnisse der LT1 Privatfernsehen GmbH

BehördeKommAustria
Datum21.12.2017
KategorieRechtsaufsicht
UnterkategorieÄnderung der Eigentumsverhältnisse
Parteien
LT1 Privatfernsehen GmbH
GZKOA 2.140/17-019
Aufgrund des Antrages der LT1 Privatfernsehen GmbH wird gemäß § 10 Abs. 8 AMD-G festgestellt, dass auch nach Abtretung der 20 % der Geschäftsanteile der F.X. Hirtreiter GmbH, der 30 % der Geschäftsanteile der Holzhey Privatstiftung und der 50 % der Geschäftsanteile der wootoo Medien Beteiligungs GmbH an die OÖ Beteiligungsgesellschaft mbH & Co OG weiterhin den Bestimmungen des § 4 Abs. 3 sowie der §§ 10 und 11 AMD-G entsprochen wird.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

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