Programmzulassung für das Fernsehprogramm „KRONE TV“

BehördeKommAustria
Datum23.04.2020
KategorieZulassungen
UnterkategorieProgrammzulassung Fernsehen digital
Parteien
Krone Multimedia GesmbH & Co KG
GZKOA 2.135/20-006
Die KommAustria hat der Krone Multimedia Gesellschaft m.b.H. & Co. KG. gemäß § 5 Abs. 1, 2 und 3 AMD-G die Zulassung zur Veranstaltung des über den Satellit ASTRA 19,2° Ost, Transponder 1.005, Frequenz 11.273 MHz, Polarisation horizontal, verbreiteten Fernsehprogramms „KRONE TV“ in SD für die Dauer von zehn Jahren erteilt.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

Downloads