Programmzulassung für das Fernsehprogramm "PULS 24"

BehördeKommAustria
Datum28.08.2019
KategorieZulassungen
UnterkategorieProgrammzulassung Fernsehen digital
Parteien
PULS 4 TV GmbH & Co KG
GZKOA 2.135/19-016
Die KommAustria hat der PULS 4 TV GmbH & Co KG gemäß § 5 Abs. 1, 2 und 3 AMD-G die Zulassung zur Veranstaltung des über den Satelliten ASTRA 19,2° Ost, Transponder 1.031, Frequenz 11.671 MHz, Polarisation horizontal, verbreiteten Fernsehprogramms „PULS 24“ in HD für die Dauer von zehn Jahren erteilt.

Das Programm wird zusätzlich in SD im Standard DVB-T2 über die der ORS comm GmbH & Co KG mit Bescheid der KommAustria vom 28.03.2013, KOA 4.270/13-001, zugeordnete Multiplex-Plattform für terrestrischen Rundfunk „MUX F“ weiterverbreitet.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

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