Programmzulassung für das Fensterprogramm Sat.1 Österreich
Behörde | KommAustria |
Datum | 30.06.2015 |
Kategorie | Zulassungen |
Unterkategorie | Programmzulassung Fernsehen digital |
Parteien | SAT.1 Privatrundfunk und Programm GmbH |
GZ | KOA 2.135/15-004 |
Das Programm wird zusätzlich
- in HD über den Satelliten ASTRA 19,2° Ost, Transponder 1.031, Frequenz 11.671 MHz, Polarisation horizontal und
- in HD über die der Österreichische Rundfunksender GmbH & Co KG mit Bescheid der KommAustria vom 28.03.2013, KOA 4.470/13-002, zugeordnete Multiplex-Plattform für terrestrischen Rundfunk „MUX F“.
Das Fensterprogramm „Sat.1 Österreich“ beinhaltet verschiedene Programmfenster im zeitlichen Umfang von ca. 285 Minuten täglich.
Das erste Programmfenster umfasst von Montag bis Freitag im Ausmaß von rund 180 Minuten das PULS 4 Frühstücksfernsehen „Café Puls“ in der Zeit von 06:00 bis 09:00 Uhr. Die inhaltlichen Schwerpunkte bilden Informations-, Unterhaltungs- und Talkelemente. Im Anschluss an das Frühstücksfernsehen wird von 09:00 bis 10:00 Uhr sowie sonntags von 06:00 bis 09:10 Uhr ein Teleshoppingfenster gesendet.
Das zweite Programmfenster besteht aus österreichischen Infotainment- bzw. Magazinsendungen im Ausmaß von ca. 30 Minuten täglich. Zudem wird das „Austria Wetter“ von Montag bis Freitag um 16:00 und 17:00 Uhr ausgestrahlt, sowie im Anschluss an die täglichen „Austria News“ um 20:00 Uhr. An Feiertagen findet die Ausstrahlung des „Austria Wetter“ um 16.00 Uhr und um 18:00 Uhr statt.
Ab September wird samstags von 17:00 bis 17:30 Uhr „GO! Das Motormagazin“ ausgestrahlt und sonntags von 09:10 bis 09:20 Uhr nach dem Teleshoppingfenster sowie um 20:05 bis 20:15 Uhr nach verkürzten „PULS 4 News“ die Kochsendung „Koch mit! Oliver“.
Täglich um 20:00 Uhr, im Rahmen des dritten Programmfensters, werden im Ausmaß von ca. 15 Minuten pro Tag die Nachrichtensendung „PULS 4 News“ ausgestrahlt.
Daneben werden von Montag bis Sonntag in der Zeit von 07:00 bis 02:30 Uhr innerhalb jeder vollen Stunde bei Bedarf bis zu zwei zusätzliche Fenster mit einer Gesamtlänge von insgesamt bis zu zwölf Minuten zu Werbezwecken ausgestrahlt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.