Rechtsverletzung wegen Nichtaktualisierung gem. § 9 Abs. 4 AMD-G sowie Feststellung über das Vorliegen eines audiovisuellen Mediendienst auf Abruf
Behörde | KommAustria |
Datum | 13.08.2020 |
Kategorie | Rechtsverletzungen |
Unterkategorie | Amtswegige Feststellung von Rechtsverletzungen |
Parteien | anonymisiert |
GZ | KOA 1.960/20-165 |
Es wird festgestellt, dass es sich bei dem von A bereitgestellten Angebot https://www.youtube.com/channel/UCXMB-diExRoEPM-PBHXiMOQ um einen audiovisuellen Mediendienst im Sinne von § 2 Z 4 iVm Z 3 AMD-G handelt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.