Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlage SPITZERBERG

BehördeKommAustria
Datum19.06.2020
KategorieFrequenzen
Unterkategoriefernmelderechtliche Bewilligung/Änderung
Parteien
Österreichischer Rundfunk
GZKOA 1.800/20-018
Die KommAustria hat dem Österreichischen Rundfunk gemäß §§ 74 Abs. 1, 81 Abs. 2a und 5 iVm § 54 Abs. 3 Z 1 TKG 2003 iVm § 10 Abs. 1 Z 1 PrR-G die im beiliegenden technischen Anlageblatt beschriebene Übertragungskapazität „SPITZERBERG 89,6 MHz“ zugeordnet sowie die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der beschriebenen Funkanlage für die Dauer von zehn Jahren ab 14.07.2020 erteilt.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

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