Bewilligung einer fernmelderechtlichen Änderung

BehördeKommAustria
Datum17.12.2015
KategorieFrequenzen
Unterkategoriefernmelderechtliche Bewilligung/Änderung
Parteien
Verein Radio Maria Österreich - Der Sender mit Sendung
GZKOA 1.707/15-006
Auf Antrag des Vereins Radio Maria Österreich – Der Sender mit Sendung wird gemäß § 74 Abs. 1 iVm §§ 81 Abs. 1 und 84 Abs. 1 und 5 TKG 2003 die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der im beiliegenden technischen Anlageblatt beschriebenen Funkanlage „WIEN INNERE STADT (Donaukanal) 99,5 MHz“ dahingehend geändert, dass statt des bisher bestehenden lokalen RDS-PI Codes nunmehr der überregionale RDS-PI Code „A3DD (hex)“ wie im technischen Anlageblatt ersichtlich (Zeile 18 des technischen Anlageblattes) vergeben wird.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

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