Erweiterung des Versorgungsgebietes „Wien 98,3 MHz und Teile des Industrieviertels“ um die ÜKap „S POELTEN 2 (Schildberg) 93,2 MHz“

BehördeKommAustria
Datum11.03.2020
KategorieZulassungen
UnterkategorieHörfunk analog
Parteien
Superfly Radio GmbH
GZKOA 1.705/20-001
Die KommAustria hat der Superfly Radio GmbH gemäß § 10 Abs. 1 Z 4 und § 12 Abs. 1 PrR-G iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 TKG 2003 die in der Beilage 1 beschriebene Übertragungskapazität „S POELTEN 2 (Schildberg) 93,2 MHz“ zur Erweiterung des ihr mit Bescheid der KommAustria vom 26.04.2017, KOA 1.705/17-008, zuletzt geändert mit Bescheid der KommAustria vom 22.05.2019, KOA 1.705/19-020, zugeteilten Versorgungsgebiets „Wien 98,3 MHz und Teile des Industrieviertels“ zugeordnet.

Der Name des Versorgungsgebietes lautet nunmehr „Wien 98,3 MHz und Teile Niederösterreichs“. Das Versorgungsgebiet umfasst im Wesentlichen die Bundeshauptstadt Wien, Teile der Bezirke Mödling, Baden und Wiener Neustadt sowie nunmehr auch die Landeshauptstadt St. Pölten, den Bezirk St. Pölten-Land und Teile der Bezirke Krems-Land und Tulln, soweit diese durch die insgesamt zugeordneten Übertragungskapazitäten versorgt werden können.

Die Anträge der N & C Privatradio Betriebs GmbH auf Zuordnung der gegenständlichen Übertragungskapazität zur Erweiterung ihres Versorgungsgebietes "Wien 104,2" sowie der WELLE SALZBURG GmbH auf Erteilung einer Zulassung zur Veranstaltung von Hörfunk unter Zuordnung dieser Übertragungskapazität wurden gemäß § 10 Abs. 1 Z 4 PrR-G abgewiesen.

Gegen diesen Bescheid hat die N & C Privatradio Betriebs GmbH Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht erhoben.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

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