Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige von Eigentumsänderungen
Behörde | KommAustria |
Datum | 02.05.2018 |
Kategorie | Rechtsverletzungen |
Unterkategorie | Amtswegige Feststellung von Rechtsverletzungen |
Parteien | Superfly Radio GmbH |
GZ | KOA 1.705/18-006 |
1. die am 29.10.2016,
2. die am 09.08.2017 sowie
3. die am 10.08.2017
erfolgten Änderungen in ihren Eigentumsverhältnissen nicht binnen 14 Tagen ab Rechtswirksamkeit der Abtretung oder Anteilsübertragung der Regulierungsbehörde angezeigt hat.
Der Bescheid ist rechtskräftig.