Antrag auf Erweiterung des Sendegebietes "Dornbirn 101,1 MHz"

BehördeKommAustria
Datum07.03.2016
KategorieFrequenzen
Unterkategoriefernmelderechtliche Bewilligung/Änderung
Parteien
Verein Dachverband für Kultur- und Medieninitiativen und Jugend
GZKOA 1.674/16-002
Dem Verein Dachverband für Kultur- und Medieninitiativen und Jugend wurde gemäß § 10 Abs. 1 Z 4 iVm § 12 Abs. 1 Privatradiogesetz iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 Telekommunikationsgesetz 2003 die in der Beilage 1 beschriebene Übertragungskapazität „BREGENZ 3 (Gebhardsberg) 92,7 MHz“ zur Erweiterung des mit Bescheid der Kommunikationsbehörde Austria vom 20.08.2014, KOA 1.674/14–001, zugeteilten Versorgungsgebietes „Dornbirn (101,1 MHz)“ zugeordnet. Die Beilage 1 bildet einen Bestandteil des Spruchs dieses Bescheides.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

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