Bewilligung einer Standortänderung betreffend die Funkanlage „GRAZ 12 (Schlossberg) 100,0 MHz“

BehördeKommAustria
Datum03.09.2020
KategorieFrequenzen
Unterkategoriefernmelderechtliche Bewilligung/Änderung
Parteien
Radio Grün Weiß GmbH
GZKOA 1.471/20-014
Die KommAustria hat auf Antrag der Radio Grün Weiß GmbH gemäß § 74 Abs. 1 Z 3 iVm § 84 Abs. 1 Z 1 und Z 3 sowie Abs. 5 TKG 2003 die mit Bescheid der KommAustria vom 13.05.2020, KOA 1.471/20-007, erteilte Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlage „GRAZ 12 (Schlossberg) 100,0 MHz“ dahingehend geändert, dass die beantragte Standortänderung nach Maßgabe des beiliegenden technischen Anlageblattes bewilligt wird.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

Downloads