Fernmelderechtliche Änderung der Funkanlage "EISENERZ (Polster-CATV) 101,0 MHz"

BehördeKommAustria
Datum14.12.2017
KategorieFrequenzen
Unterkategoriefernmelderechtliche Bewilligung/Änderung
Parteien
Radio Grün Weiß GmbH
GZKOA 1.471/17-018
Über Antrag der Radio Grün Weiß GmbH wurde gemäß § 74 Abs. 1 Z 3 iVm § 84 Abs. 1 Z 3 sowie Abs. 5 TKG 2003 die mit Bescheid der KommAustria vom 02.08.2016, KOA 1.471/16-008, erteilte Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlage „EISENERZ 1 (Polster-CATV) 101,0 MHz“ dahingehend geändert, dass die beantragte Frequenzänderung auf 101,1 MHz nach Maßgabe des beiliegenden technischen Anlageblattes bewilligt wird. Der Name der Übertragungskapazität lautet infolge dessen nunmehr „EISENERZ 1 (Polster-CATV) 101,1 MHz“.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

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