Fernmelderechtliche Änderung betreffend die Übertragungskapazität "KAPFENBERG 3 (Burg Oberkapfenberg) 95,0 MHz"

BehördeKommAustria
Datum13.10.2017
KategorieFrequenzen
Unterkategoriefernmelderechtliche Bewilligung/Änderung
Parteien
Radio Grün Weiß GmbH
GZKOA 1.471/17-017
Die KommAustria hat über Antrag der Radio Grün Weiß GmbH gemäß § 74 Abs. 1 Z 3 iVm § 84 Abs. 1 Z 3 sowie Abs. 5 TKG 2003 die mit Bescheid der KommAustria vom 02.08.2016, KOA 1.471/16-008, erteilte Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlage „KAPFENBERG 3 (Burg Oberkapfenberg) 95,0 MHz“ dahingehend geändert, dass die beantragte Leistungserhöhung nach Maßgabe des beiliegenden technischen Anlageblattes bewilligt wird.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

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