Bewilligung Standortverlegung "BRUCK MUR 1 (Mugel) 106,6 MHz"

BehördeKommAustria
Datum24.04.2017
KategorieFrequenzen
Unterkategoriefernmelderechtliche Bewilligung/Änderung
Parteien
Radio Grün Weiß GmbH
GZKOA 1.471/17-009
Über Antrag der Radio Grün Weiß GmbH wurde gemäß § 74 Abs. 1 Z 3 iVm § 84 Abs. 1 Z 1 und Z 3 sowie Abs. 5 TKG 2003 die mit Bescheid der KommAustria vom 02.08.2016, KOA 1.471/16-008, erteilte Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlage „BRUCK MUR 1 (Mugel) 106,6 MHz“ dahingehend geändert, dass die beantragte Standortverlegung sowie Diagrammänderung nach Maßgabe des beiliegenden technischen Anlageblattes (Beilage 1) bewilligt wird. Der Name der Übertragungskapazität lautet infolge dessen nunmehr „BRUCK MUR 3 (Mugel) 106,6 MHz“.


Der Bescheid ist rechtskräftig.

Downloads