Bewilligung einer Standortänderung

BehördeKommAustria
Datum21.06.2018
KategorieFrequenzen
Unterkategoriefernmelderechtliche Bewilligung/Änderung
Parteien
Kirchliche Stiftung Radio Stephansdom
GZKOA 1.467/18-003
Der Kirchlichen Stiftung Radio Stephansdom wurde gemäß § 74 Abs. 1 Z 3 iVm § 84 Abs. 1 Z 1 und Z 3 sowie Abs. 5 TKG 2003 die im Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) vom 09.08.2017, W120 2011904-1/18E u.a., erteilte Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlage „GRAZ 4 (Plabutsch Lüftungsturm Nord) 94,2 MHz“ dahingehend geändert, dass die beantragte Standortänderung nach Maßgabe des beiliegenden technischen Anlageblattes (Beilage 1) bewilligt wird.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

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