Erteilung einer Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms im Versorgungsgebiet "Raum Köflach"

BehördeKommAustria
Datum06.12.2019
KategorieZulassungen
UnterkategorieHörfunk analog
Parteien
WESTSTEIRISCHEN KABEL-TV GmbH, Radio Austria GmbH
GZKOA 1.464/19-013
Die KommAustria hat der WESTSTEIRISCHEN KABEL-TV GmbH gemäß § 3 Abs. 1 und 2, sowie den §§ 5 und 13 Abs. 1 Z 2 PrR-G iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 TKG 2003 für die Dauer von zehn Jahren ab Rechtskraft dieses Bescheides die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet „Raum Köflach“ erteilt.

Aufgrund der zugeordneten, in den Beilagen 1 und 2 beschriebenen Übertragungskapazitäten „KOEFLACH 2 (Gößnitz) 107,3 MHz“ und „VOITSBERG 2 (Arnstein) 106,2 MHz“ umfasst das Versorgungsgebiet Teile der Bezirke Voitsberg und Graz-Umgebung, insbesondere die Gebiete rund um die Städte Voitsberg und Köflach, soweit dieses durch die Übertragungskapazitäten versorgt werden kann.

Die Anträge der Radio Austria GmbH wurden zurück- bzw. abgewiesen.

Gegen diesen Bescheid wurde Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht erhoben.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

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