Standortverlegung betreffend Funkanlage in Salzburg

BehördeKommAustria
Datum16.01.2020
KategorieFrequenzen
Unterkategoriefernmelderechtliche Bewilligung/Änderung
Parteien
Klassik Radio Austria GmbH
GZKOA 1.414/20-001
Die KommAustria hat auf Antrag der Klassik Radio Austria GmbH gemäß § 74 Abs. 1 Z 3 iVm § 84 Abs. 1 Z 1 und Z 3 sowie Abs. 5 TKG 2003 die mit Bescheid der KommAustria vom 22.03.2016, KOA 1.414/16-003, zuletzt geändert mit Bescheid der KommAustria vom 27.12.2018, KOA 1.414/18-007, erteilte Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlage „SALZBURG 5 (Nonntal) 99,8 MHz“ dahingehend geändert, dass die beantragte Standortänderung nach Maßgabe des beiliegenden technischen Anlageblattes bewilligt wird.

Der Name der Übertragungskapazität lautet nunmehr „SALZBURG 10 (Liefering) 99,8 MHz“.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

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