Bewilligung der Standortverlegung

BehördeKommAustria
Datum27.12.2018
KategorieFrequenzen
Unterkategoriefernmelderechtliche Bewilligung/Änderung
Parteien
Klassik Radio Austria GmbH
GZKOA 1.414/18-007
Auf Antrag der Klassik Radio Austria GmbH wurde gemäß § 74 Abs. 1 Z 3 iVm § 84 Abs. 1 Z 1 und Z 3 sowie Abs. 5 TKG die mit Bescheid der KommAustria vom 22.03.2016, KOA 1.414/16-003, zugeordnete Übertragungskapazität „HOEGL (Anger 1) 102,5 MHz“ dahingehend geändert, dass eine Standortverlegung auf den Standort „SALZBURG 4 (Wartberg) 102,5 MHz“ nach Maßgabe des beiliegenden technischen Anlageblattes (Beilage 1) bewilligt wird, sowie dass die mit Bescheid der KommAustria vom 22.03.2016, KOA 1.414/16-003, erteilte Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlage „SALZBURG 5 (Nonntal) 99,7 MHz“ dahingehend geändert wird, dass die beantragte Frequenzänderung auf 99,8 MHz nach Maßgabe des beiliegenden technischen Anlageblattes (Beilage 2) bewilligt wird.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

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